Terms and Conditions
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Aravan, Berlin Stand 19.09.2024
Die folgenden Vertragsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller aktuellen und künftigen Verträge zwischen dem Kunden und Aravan.
Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder wenn Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen benutzt. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird vorsorglich widersprochen. Aravan ist berechtigt die AGB jederzeit zu ändern und wird dies jeweils zeitnah bekanntgeben. Stand dieser AGB ist September 2024.1.) Vertragsschluss
Aravan erbringt Leistungen im Bereich von Design und Dekoration und Styling.
Die Buchung einer Leistung bei Aravan erfolgt in schriftlicher Form. Der Kunde versichert, sowohl im eigenen Namen als auch im Namen aller in der Anmeldung (Buchungsauftrag) mitaufgeführten Teilnehmer zu handeln. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme durch Aravan zustande (Buchungsbestätigung). Damit gelten auch die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Weicht der Inhalt des Auftrags von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Aravan vor, an das diese für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde diesem neuen Angebot nicht innerhalb der Bindungsfrist von 7 Tagen widerspricht.
Es gelten die verbindlichen Zahlungsziele als fest vereinbart an die sich der Kunde zu halten hat. Sofern die Firma Aravan lediglich Fremdleistungen Dritter (z. B. Vermieter einer Location) vermittelt, wird Aravan diesbezüglich nicht selbst Vertragspartner; solche Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande. Aravan ist insofern von jeglicher Haftung für Dritte befreit.2.) Zahlungen
Für den Fall, dass keine abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart werden, gilt folgende Regelung als verbindlich:
Eine Anzahlung des Kunden in Höhe von bis zu 60 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages muss spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn unaufgefordert auf dem Konto von Aravan eingegangen sein. Je nach Auftragswert und Höhe der von Aravan vor Veranstaltungsbeginn zu erbringenden Vorleistungen, ist diese berechtigt, vor Veranstaltungsbeginn eine höhere Anzahlung von bis zu 90 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu erheben. Erst nach Eingang dieser à- Kontozahlung auf dem Konto von Aravan ist der Auftrag rechtlich verbindlich zustande gekommen, erst dann werden die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht. Der ausstehende Differenzbetrag (Restbetrag) wird mit Veranstaltungsbeginn bzw. mit Erhalt der von Aravan erstellten Endabrechnung fällig und ist innerhalb von 7 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB). Zur Zeit beträgt der Verzugs-Zinssatz für Unternehmen bei 12,37 Prozent. (seit dem 1.Juli 2024)Wird die Akontozahlung vom Kunden nicht rechtzeitig erbracht, ist Aravan berechtigt, ohne Angabe weiterer Gründe vom Vertrag zurückzutreten.
3.) Leistung und Preis
Das erste von Aravan erstellte Angebot ist kostenlos und unverbindlich. Für weitere Angebote kann Aravan eine angemessene Bearbeitungs- bzw. Konzeptgebühr erheben, die sich in ihrer Höhe nach dem jeweiligen Umfang des Angebots bzw. Aufwand der Ausarbeitung richtet. Bei Überschreiten einer bestimmten Summe des Auftragsvolumens (Auftrag) wird eine Gebühr in Höhe von 2,5% der Auftragshöhe fällig. Alle im Angebot und in Werbematerialien genannten Preise verstehen sich als Richtwerte. Verbindliche Preise erhalten Sie auf Anfrage bzw. in dem von uns nach Ihren Angaben erstellten Angebot.
3.1.) Die im jeweiligen Angebot genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Auf alle von uns ausschließlich vermittelten Leistungen erheben wir eine Handling Fee (Handlungsgebühr) von 30 % des jeweiligen Rechnungsbetrages/Auftragswertes. Desweiteren behalten wir uns vor, Kosten, die vom Angebot nicht umfasst sind, namentlich ein erhöhter Organisationsaufwand, vorbereitende Reisen (z.B. Recherche), erhöhte Telekommunikationskosten, Mehrkosten durch Koordination vor Ort sowie häufige bzw. kurzfristige Änderungen, gesondert und zusätzlich in Rechnung zu stellen. Ebenso werden Sonderwünsche des Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2.) Der Kunde hat Aravan alle wesentlichen Informationen zu Umfang und Art der Leistungen, wie z.B. Konzept, Budget, Sonderwünsche und weitere Angaben zum Auftrag, spätestens bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
Sollten die Informationen zum Umfang der Leistungen in diesem Zeitraum nicht erfolgen, ist der Kunde vollumfänglich verpflichtet den bestätigten Buchungsauftrag zu 100% zu bezahlen, da Aravan mit ihren Kapazitäten und ihrer Organisation entsprechend dem bestätigten Auftrag in Vorleistung gegangen ist. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass Aravan kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ist der Umfang der zu erbringenden Leistungen größer als vorher angegeben, wird die tatsächlich erbrachte Leistung in Rechnung gestellt.Aravan kann in keiner Weise eine Garantie für die Höhe von Preisen oder Gebühren übernehmen. Ebenso können keine Garantien oder feste Zusagen bzgl. der Verfügbarkeit bestimmter Leistungen oder von Gegenstände oder Materialien gegeben werden.
4.) Leistungs- und Preisänderungen
4.1.) Abweichungen von den vereinbarten Leistungen, die nach Vertragsabschluss erfolgen und von Aravan nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind in vertretbarem Umfang zulässig, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter des Auftrags und das Erlebnis und die Erwartung des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigen.
4.2.) Aravan wird den Kunden von notwendigen und wesentlichen Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls kann eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt erfolgen, soweit der Kunde sich nicht mit den Änderungen einverstanden erklärt.
4.3.) Liegt der Leistungsbeginn für den Kunden mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss, so ist Aravan Design berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen, wenn diese auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsschluss eingetreten sind (wie beispielsweise die Erhöhung von Energie- oder Materialkosten), und für die Preiskalkulation wesentlich und zudem nicht vorhersehbar waren. Die Preiserhöhung muss angemessen und notwendig sein und sich im Rahmen der veränderten Umstände bewegen. Kommt es zu Preiserhöhungen bei Beförderungstarifen, Gebühren oder Steuern, so ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich. Erhöht sich der vereinbarte Preis um mehr als 20 %, so ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss jedoch unverzüglich schriftlich gegenüber Aravan erklärt werden.
4.4.) Ist der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist er gegenüber Aravan zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2,5% der Auftragssumme verpflichtet sowie zur Zahlung der von Aravan festgelegten Mahngebühren und Verzugszinsen. Bei durch den Zahlungsverzug eingetretenen weiteren Schäden, kann er zur Zahlung von Schadensersatz herangezogen werden.
5.) Pflichten von Aravan
Treten Mängel bei Leistungen Dritter auf, so ist Aravan verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren auf die kooperierenden Leistungsträger zur Mängelbeseitigung einzuwirken.
Aravan ist berechtigt, bei unzumutbarer Kostenbelastung die Einwirkung auf die Leistungsträger von der angemessenen Kostenbeteiligung des Kunden bis zur Hälfte der entstehenden Kosten abhängig zu machen.
6.) Rücktritt durch Aravan
Aravan hat in folgenden Fällen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten:
6.1.) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt bzw. die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Im Falle eines vom Kunden bedingten und zu vertretenden Rücktritts, hat dieser den Aravan hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung des Auftrags trotz einer Abmahnung nachhaltig stört, verzögert oder wenn er sich in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Aravan behält in diesem Fall den Anspruch auf vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung. Der Kunde hat jedoch das Recht nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Aravan behält sich vor eine höhere Entschädigung geltend zu machen wenn seitens der dritten Vertragspartner höhere Stornogebühren anfallen. Auskünfte diesbezüglich erteilen wir Ihnen im jeweiligen Falle gerne auf Anfrage.
Ohne Einhaltung einer Frist bei Fällen von höherer Gewalt, Streik, Unruhen,Naturkatastrophen, Epidemien, hoheitlicher Anordnungen oder grundlegender politischer Veränderungen. Eventuelle Anzahlungen werden von Arava unter Abzug eines angemessenen Entgelts für bereits erbrachte Leistungen, zurückerstattet.
7.) Rücktritt durch den Kunden
7.1.) Der Kunde kann jederzeit vor Leistungsbeginn durch schriftliche Erklärung vom Vertrag/Auftrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Aravan. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
7.2.) Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der gebuchten Veranstaltung durch einen dritten Auftraggeber austauschen bzw. ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Aravan kann dem Wechsel in der Person des bzw. der Vertragspartner widersprechen, wenn von diesem eine ordnungsgemäße und pünktliche Erfüllung des Vertrages nicht zu erwarten ist oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
7.3.) Im Falle eines Rücktritts ist Aravan berechtigt, eine Pauschalentschädigung als Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese Pauschalentschädigung richtet sich nach der Höhe des Auftragswertes und dem Eingangsdatum der Rücktrittserklärung vor Veranstaltungsbeginn bei Aravan. Sie berechnet sich nach den folgenden Prozentsätzen:
Bis zum 120 Tag: 25%
Bis zum 90 Tag: 40%
Bis zum 60 Tag: 60%
Bis zum 30 Tag: 80%
Bis zum 15 Tag: 90%
Bis zum 7. Tag: 100% der AuftragssummeÂ
7.4.) Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden ist. Aravan behält sich eine höhere Entschädigung aufgrund abweichender oder erhöhter Stornogebühren der eingebundenen Leistungsträger vor. Eine höhere Entschädigung durch Sonderleistungen, Stornogebühren für andere bestellte Leistungen, Telefon- und Telefaxkosten etc. bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sollte der Vertrag innerhalb des Zeitraums der gesetzten Prozentsätze zustande gekommen sein, so gilt die Pauschalentschädigung der Rücktrittserklärung ab dem Zeitraum des Vertragsbeginns.
8.) Beschränkung der Haftung
8.1.) Aravan haftet innerhalb des Vertragsverhältnisses lediglich für Schäden aus vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie für die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (also solchen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalspflichten).
8.2.) Aravan haftet ferner für Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aus schuldhafter Pflichtverletzung. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Aravan haftet nicht bei Nichtgefallen, sofern Aravan nicht schuldhaft gegen die im Vertrag festgelegten ausdrücklichen Vorstellungen, Vereinbarungen und Wünsche des Kunden verstoßen hat.
8.3.) Aravan haftet ausdrücklich nicht für durch Beauftragte Dritte oder Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer Aravan haftet nicht für Leistungsstörungen Dritter im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. die Gastronomie, Ausstellungen usw.). siehe oben.
8.4.) Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Aravan ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
9.) Weiterer Haftungsausschluss
Keine Haftung besteht, vorbehaltlich § 8.1, bei Einbruch oder Diebstahl. Der Kunde haftet seinerseits für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Gegenstände verursacht wird.
Bei Verlust oder Schäden an Gegenständen von Aravan wird der Wert und der Grad des beschädigten Gegenstands in Rechnung gestellt.Aravan haftet nicht für Schäden oder Leistungsmängel durch beauftragte Dritte (Firmen oder Einzelpersonen.)
10.) Mitwirkungspflicht
10.1.) Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen und Mängelrügen unverzüglich, spätestens jedoch einen Monat nach Abschluss der gebuchten Leistung, Aravan zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, sind etwaige Gewährleistungsansprüche, vorbehaltlich § 8.1, ausgeschlossen.
10.2.) Ansprüche des Kunden verjähren nach Ablauf eines Jahres, vorbehaltlich § 8.1, im Übrigen gilt die gesetzliche Verjährungspflicht. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung oder Veranstaltung endete bzw. enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Aravan die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren drei Jahre nach Beendigung der Veranstaltung.
11.) Versicherungen
Jeder Vertragspartner ist für seinen erforderlichen oder gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
12.) Allgemeines
Die Korrektur von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern bleibt uns bis zum Leistungsbeginn vorbehalten. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, wirksam sind nur schriftlich bestätigte Absprachen. Das postalische Risiko trägt der Kunde. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
13.) Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand ist Berlin Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, Berlin. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts.14.) Ist oder sind einzelne Klauseln dieser AGB ungültig, so werden sie durch Klauseln ersetzt, die dem Zweck und Inhalt der jeweiligen Klausel innerhalb AGB am nächsten kommen. Der Vertrag behält im Übrigen seine Gültigkeit.
15.) Vertragspartner, Kunde bestätigt die vorliegenden AGB vollständig gelesen und verstanden zu haben und erklärt sich ausdrücklich mit dem Inhalt einverstanden.
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